Rechtsgebiete
Wirtschafts- & allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht und Verwaltungsrecht
Rechtsgebiete
Ich vertrete Sie in fast allen Rechtsgebieten. Auf einigen Rechtsgebieten bin ich schwerpunktmäßig tätig. Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Ich helfe Ihnen gern. Sollte Ihre Rechtsfrage nicht zu meinem Tätigkeitsbereich gehören, nenne ich Ihnen auch gern eine kompetente Kollegin / einen kompeten Kollegen für Ihr Rechtsproblem.
Arbeitsrecht
Lesen Sie hier mehr zum Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Ich vertrete Sie in allen Rechtsbereichen, insbesondere wenn es um folgende Fragen geht:
- Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis (Zeugniskorrekturen etc.)
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsrecht
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsverhältnis
- Betriebsrat
- Betriebsratswahl
- Kündigungsfrist
- Kündigungsschutzklage
- Lohnwucher
- Mobbing
- Öffentlicher Dienst
- Personalrat
- Wettbewerbsverbot
Kündigung
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage gegen eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 4, 7 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch die Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 13, 4, 7 KSchG beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch bei einer Klage gegen eine Änderungskündigung im Rahmen des KSchG gilt die Klagefrist von drei Wochen gemäß §§ 2, 4, 7 KSchG.