Rechtsanwalt Andreas Mönnich

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete, Wirtschafts- & allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht und Verwaltungsrecht, Recht

Rechtsgebiete

Ich vertrete Sie in fast allen Rechtsgebieten. Auf einigen Rechtsgebieten bin ich schwerpunktmäßig tätig. Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Ich helfe Ihnen gern. Sollte Ihre Rechtsfrage nicht zu meinem Tätigkeitsbereich gehören, nenne ich Ihnen auch gern eine kompetente Kollegin / einen kompeten Kollegen für Ihr Rechtsproblem.

Arbeitsrecht

Lesen Sie hier mehr zum Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Ich vertrete Sie in allen Rechtsbereichen, insbesondere wenn es um folgende Fragen geht:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis (Zeugniskorrekturen etc.)
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitsrecht
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Betriebsrat
  • Betriebsratswahl
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohnwucher
  • Mobbing
  • Öffentlicher Dienst
  • Personalrat
  • Wettbewerbsverbot

Kündigung

 

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage gegen eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 4, 7 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch die Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 13, 4, 7 KSchG beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch bei einer Klage gegen eine Änderungskündigung im Rahmen des KSchG gilt die Klagefrist von drei Wochen gemäß §§ 2, 4, 7 KSchG.

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